Bundesrat Berlin
Sanierung und Abdichtung des Kellergeschosses
Bauherr: Bundesrat für Bauwesen Raumordnung
Projektzeitraum: 2012-2019
Baukosten: 24,8 Mio.
Status: Einzeldenkmal
Auf dem Grundstück Leipziger Straße 3–4 befindet sich das 1904 durch den Architekten Friedrich Schulze-Colbitz als Sitz der Ersten Kammer des Preußischen Landtages (Preußisches Herrenhaus) erbaute Gebäude. Nach der 1918 erfolgten Auflösung des Preußischen Landtags tagte hier der Preußische Staatsrat. Ab 1933 wurde das Gebäude durch das Reichsluftfahrtministerium genutzt. Die DDR nutzte Teile des Gebäudes für die Akademie der Wissenschaften der DDR. In den Jahren von 1997 bis 2000 erfolgte die Generalsanierung für die Nutzung als Sitz des Bundesrates nach Plänen des Architekten Peter Schweger. Das Bundesratsgebäude mitsamt seiner Freianlage steht unter Denkmalschutz.
Während der Generalsanierung bis zum Jahr 2000 wurden wesentliche Teile der komplexen und umfangreichen haustechnischen Versorgung in dem ca. 6.200m² Bruttogeschossfläche umfassenden Keller des Hauses untergebracht, da aus Sicht des Denkmalschutzes eine Anordnung außerhalb des Gebäudes oder auf dem Dach nicht möglich war.
Durch den seit der Generalsanierung um ca. 1,0 m angestiegenen Grundwasserspiegel wurden Teile der Kellersohle und der Wände durch drückendes Grundwasser beansprucht, dem die bestehende Abdichtung nicht standhält. Der Betrieb des Bundesrates kann mittel- und langfristig nur durch den nachträglichen Einbau einer regelkonformen Kellerabdichtung sichergestellt werden. Im Rahmen der Abdichtungsmaßnahme werden Teile der technischen Anlagen, Trassen und Leitungen aus dem bestehenden Keller zurückgebaut und teilweise in neu zu errichtende Kellerräume ausgelagert. Weiterhin werden die Erschließungswege optimiert.
Die Sanierung erfolgt im laufenden Betrieb des Bundesrates und der im Erdgeschoss befindlichen Druckerei. Bauabläufe, Baustellenzugänge, Baustelleneinrichtungs- und Lagerflächen sowie Sicherheit, Sauberkeit und Lärmschutz werden so geplant und umgesetzt, dass der sensible Betrieb des Bundesrates jederzeit ohne wesentliche Einschränkungen aufrecht erhalten werden kann. Die Ausführung erfolgt aufgrund des vollständigen gebäudetechnischen Funktionserhalts in kleinteiligen Bauabschnitten.
- Objektplanung
- Denkmalschutz
- Brandschutz
- Erhöhte Sicherheitsanforderungen
- Bauen im laufendem Betrieb
- Koordination der Fachplaner (TGA, Tragwerksplaner, Landschaftsplaner, Vermesser, Brandschutzplanung, Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung, Grundwassermanagements, Thermische Bauphysik)
- Arbeiten nach den „Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes“ (RBBau)
- Umbau und Sanierung des Kellergeschosses
- Teilweise Bauwerksunterfangung (DSV/ HDI)
- Statische Ertüchtigungen von Wänden, Decken
- Teilweise Einbau verzahnter Bodenplatten gegen Grundbruch
- Neubau unterirdischer Kellerräume aus WU-Beton
- Nachträgliche Gebäudeabdichtung der Wände und Sohlen nach WTA-Merkblatt 4-6-14/ D
- Erstellung Brandschutzkonzept Kellergeschoss
- Bauliche Umsetzung der Brand- und Rauchabschnitte
- Teilweise Brandschutzertüchtigung der Decken
- Umbau und Erneuerung der Haustechnik
- Einbau neuer Lüftungsanlagen
- Optimierung der Anlagenkonzepte
- Optimierung der Trassenführung
- Wiederherstellung der Außenanlagen
- Aufwändige Baustellenorganisation
- detailliertes Koordinierungs- und Zeitmanagement
- Aussetzen der Arbeiten während der Plenarsitzungen und anderer Termine des Bundesrats
- Fortlaufende enge Abstimmung mit dem Nutzer und den Nachbarn
- Wochenend- und Nachtarbeit
- Mehrschichtbetrieb
- Baustelleneinrichtungsfläche außerhalb des Baugrundstückes
- Zugänglichkeit ins Kellergeschoss über zwei Tür große Öffnungen
- Sicherheitskontrollen an der Grundstücksgrenze Bundesrat
- Provisorien für temporär ausgebaute Lüftungsanlagen
- Aus- und Wiedereinbau bestehender Lüftungsanlagen